Stiftung Stark für Gegenwartskunst

Der Zweck der gemeinnützigen Stiftung Stark für Gegenwartskunst ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere im Bereich der Gegenwartskunst und des Informel.
K. O. Götz, „Karant“, 1957, Mischtechnik auf Leinwand: Breite, schwungvolle Pinselbahnen in Schwarz auf hellem, gelblich-weißem Grund verdichten sich zu einer kreisenden, offenen Form.
Der Zweck der gemeinnützigen Stiftung Stark für Gegenwartskunst ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere im Bereich der Gegenwartskunst und des Informel.
K. O. Götz, „Karant“, 1957, Mischtechnik auf Leinwand: Breite, schwungvolle Pinselbahnen in Schwarz auf hellem, gelblich-weißem Grund verdichten sich zu einer kreisenden, offenen Form.

Geförderte Projekte (31 Projekte)

Über die Stiftung

Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 durch Udo G. Stark widmet sich die Stiftung Stark für Gegenwartskunst der Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere im Bereich der Gegenwartskunst und des Informel. Das Kuratorium der Stiftung Stark beschließt die Verwendung der Stiftungsmittel und besteht aus Udo G. Stark (Vorsitzender) und Christa-Maria Weisweiler.
Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke werden Stipendien und Ausbildungsreisen oder Auslandsaufenthalte für Künstlerinnen und Künstler vergeben. Die Stiftung Stark fördert Ausstellungs- und Forschungsprojekte, sowie Wettbewerbe. Weiters werden Ausstellungen und Publikationen ermöglicht. Ein weiterer Förderungsbereich der Stiftung Stark ist der Ankauf von Objekten durch Museen oder der Ankauf von Werken notleidender Künstlerinnen und Künstler. Unter Bezugnahme auf den Lebensweg des Stifters Udo G. Stark besteht im Kuratorium Einigkeit darüber, dass die Stiftungszwecke vorzugsweise bezogen auf die Standorte Wuppertal, Frankfurt und München verfolgt werden.
Über den jährlichen Verbrauch des Stiftungsvermögens und allfällige Zustiftungen – damit zugleich über die Laufzeit der Stiftung – entscheidet das Kuratorium. Gegenwärtig sieht die Satzung aus dem Jahr 2020 einen Zeitraum von 7 Jahren vor.
Bislang wurden neben Ausstellungen in Museen und Kunstvereinen auch Projekte in nicht-kommerziellen Ausstellungsräumen verwirklicht.

Förderanfragen

Förderanträge können formlos per Email gestellt werden. Gefördert werden Projekte, deren vorgesehenes Gesamtbudget in der Regel mindestens 50.000 € beträgt. Für die Einreichung gelten die Fristen 15. Dezember des Jahres für das jeweils folgende Jahr und 15. Juni des Jahres für das laufende Jahr. Von Rückfragen zu bereits eingereichten Anträgen bitten wir abzusehen.

Udo Stark

Kaulbachstr. 63a
80539 München
+49 173 9194258
u.g.stark@t-online.de
Christa-Maria Weisweiler 

Kaulbachstr. 63a
80539 München
cmwdus@t-online.de